Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Anmeldungen an den auf die Grundschule aufbauenden Schulen finden dieses Jahr im Zeitraum vom 08.
März bis einschließlich 11. März 2021 statt. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, kann die Anmeldung in diesem Schuljahr auch per E-Mail, per Fax oder fernmündlich erfolgen und
muss nicht zwingend in Präsenz nachgeholt werden. Dies gilt auch für die schriftliche Anmeldung per Postsendung oder Posteinwurf.
Eine verbindliche Anmeldung ist nur im o.g. Zeitraum möglich!
Die Anmeldung wird allerdings erst wirksam, wenn die Grundschulempfehlung (Blatt 3) und das Formular zur Anmeldung (Blatt 4) im Original
vorgelegt wird.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schüleraufnahmebogen zusammen mit den Originalen der
Grundschulempfehlung (Blatt 3 und 4) in den Briefkasten an der Realschule einzuwerfen.
Das Formular „Schüleraufnahmebogen“ finden Sie ab 01. März 2021 auf unserer Homepage und kann direkt digital ausgefüllt
werden.
Zusätzliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch - in deutscher Sprache, ggf. amtl. deutsche Übersetzung. Die Vorlage eines (Kinder-)Ausweis reicht nicht aus.
- Nachweis Masernimpfung
Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern:
- Alleiniges Sorgerecht: Nachweis durch Vorlage eines Gerichtsurteils oder einer Negativbescheinigung
- Gemeinsames Sorgerecht: Vorlage einer Einverständniserklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils (in der Regel der Teil, bei dem das Kind nicht dauerhaft
wohnt).
Fehlen Teile dieser Unterlagen oder sind die notwendigen Formulare nicht vollständig ausgefüllt, kann
die Anmeldung nicht vorgenommen werden.
Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen der Realschule bis spätestens 11. März 2021 zugestellt
sein.
Beachten Sie bitte, dass dies zunächst nur eine Anmeldung und noch keine Aufnahme ist.
Hat Ihr Kind eine Werkrealschulempfehlung, so sind wir verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit Ihnen zu führen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit dem Sekretariat einen
Termin (Telefon: 07702- 3803).
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Wie wird aus der Anmeldung die endgültige Aufnahme?
Nach Ablauf der Anmeldefrist prüft das staatliche Schulamt die Kapazitäten an den einzelnen Schulen.
Etwa Mitte Mai erhalten wir dann vom staatlichen Schulamt Bescheid, inwieweit wir alle angemeldeten Kinder auch tatsächlich an unserer Schule aufnehmen
dürfen.
Im Anschluss daran erhalten Sie von uns die endgültige Aufnahmebestätigung. Gleichzeitig melden wir Ihr Kind dann von der bisherigen Grundschule ab.
Zusammen mit der endgültigen Aufnahmebestätigung erhalten Sie dann weitere Hinweise und Anträge von uns:
- Formular Datenschutzgrundverordnung
- Formular Schwimmunterricht
- Formular Modulwahl Fach Musik
- Antrag Busfahrkarte
- Antrag Eigenanteilsbefreiung
- Antrag Schließfach
- Informationen zur Ganztagesbetreuung
- Informationen Förderverein
Sollten Sie noch Fragen haben, dann dürfen Sie sich gerne an das Sekretariat der Realschule wenden.
Termine
Sie können uns die erforderlichen Unterlagen ab dem 01. März 2021 zukommen lassen.
Die vollständigen Anmeldeunterlagen müssen der Realschule bis spätestens 11. März 2021 zugestellt sein.